Abgesagte Reisen: Gibt es kein Geld zurück? Gutscheine sollen ausgegeben werden!

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Abgesagte Reisen: Gibt es kein Geld zurück? Gutscheine sollen ausgegeben werden!

Lifestyle (2 / 1) 06.04.2021 23:33 / Peter Symbolbild imago


Bareiß vertritt die Meinung, man müsse einen gangbaren Mittelweg finden, damit die Kunden ihr Geld nicht verlieren und damit die Unternehmen auch nach der Krise mit ihrer Arbeit fortfahren können, ohne sofort von der Insolvenz bedroht zu sein. "Natürlich müssen die Verbraucher ihr Geld zurückbekommen können, wenn sie den Gutschein nicht einlösen und keine Reise antreten. Und für all diejenigen, die es besonders hart trifft und ihr Geld schnell selbst brauchen, wird es eine Härtefallregelung geben", stellt der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung klar.

So soll die Sache mit den Gutscheinen funktionieren

Die von den Unternehmen ausgestellten Gutscheine für die Zahlung von Reisen oder Eintrittskarten, die vor dem 8. März gekauft wurden, sollen bis Ende 2021 befristet sein. Sollte der Kunde seinen Gutschein bis zum Ende der Laufzeit nicht eingelöst haben, muss der Veranstalter den Wert des Gutscheins erstatten. Nun wird lediglich noch auf die Zustimmung der EU-Kommision gewartet. "Die Gutscheine sind in dieser schwierigen Lage ein guter Kompromiss, um die Arbeitsplätze bei den Reiseveranstaltern und Reisebüros zu sichern und gleichzeitig die Kundeninteressen zu wahren", erklärte Bareiß. Er gab außerdem zu bedenken, dass durch die Krise um das Coronavirus etwa 85 000 Mitarbeiter von Reisebüros und Veranstaltern vom Verlust ihres Arbeitsplatzes bedroht seien.