Die Begründung der Landesregierung für ihre Ablehnung des CDU-Vorschlags: Verfassungsrechtliche Bedenken. Es gibt Zweifel, ob das Bundesland überhaupt berechtigt ist, den Steuersatz zu senken (von 6,5 auf fünf Prozent). Die Landesregierung sieht hier den Bund als zuständige Instanz, nicht das Land. Hinzu kommen finanzielle Bedenken. Die Regierung argumentiert, dass der Landtag Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber dem Entwurf der Landesregierung nur dann beschließen kann, wenn eine Deckung, also ein Ausgleich, gewährleistet ist. Dies sei im aktuellen Gesetzentwurf jedoch nicht der Fall, so die rot-rot-grüne Landesregierung.