Es wird bald über eine mögliche Auslieferung von Akcadag an die Türkei entschieden. Der Zeitpunkt dieser Entscheidung ist jedoch noch unklar. Bis dahin muss er in Italien ausharren und darf die Mittelmeerinsel nicht verlassen. Von der Behrens erklärt weiter, dass Akcadag 2005 im Nordirak war und dort für eine Produktionsfirma unter anderem PKK-Mitglieder interviewt hat. 2010 wurde ihm die Einreise in die Türkei verweigert, und erst 2014 wurde gegen ihn erstmals Anklage erhoben. Zuletzt arbeitete er als Übersetzer und Kurdologe in Berlin. Sollte ein italienisches Gericht seine Auslieferung beschließen, könnte ihm in der Türkei eine Haftstrafe von 15 Jahren drohen.
Das Auswärtige Amt unter Ministerin Annalena Baerbock (42) ist über den Fall informiert. Die deutsche Botschaft in Rom steht in konsularischem Kontakt mit Akcadag und seiner Familie. Die Bundesregierung respektiert die Unabhängigkeit der italienischen Justiz und vertraut darauf, dass rechtsstaatliche Grundsätze in dem Verfahren in Italien eingehalten werden. Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes werden jedoch keine weiteren Informationen bekannt gegeben.