Damit auch unverbesserliche Personen ab sofort diese Maßnahmen akzeptieren, sollen Verstöße gegen die neuen Regeln schwer bestraft werden. Kanzlerin Merkel hatte bei ihrer Ansprache ja bereits darauf hingewiesen, dass es sich bei den Maßnahmen um Regeln und keine Empfehlungen handele. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet kündigte bereits eine "Null-Toleranz-Politik gegen Regelbrecher" an. Das Infektionsschutzgesetz sieht Geldstrafen bis zu einem Maximalbetrag von 25.000 Euro für Personen vor, die sich nicht an die neuen Regeln halten.
Doch Geldstrafen sind keineswegs das Ende der Fahnenstange. In einigen Fällen droht bei Verstößen sogar eine Freiheitsstrafe, die laut einer Meldung der "Bild" bis zu 2 Jahren betragen kann. Juristisch wird zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterschieden. Während bei Ordnungswidrigkeiten Geldstrafen fällig sind, werden die Straftaten auch mit Freiheitsstrafen geahndet. Als Straftaten werden beispielsweise "Verstöße gegen das berufliche Tätigkeitsverbot" und "Verstöße gegen eine Quarantäne-Anordnung" aufgezählt. Außerdem zählen ""Verstöße gegen behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen, der Untersagung oder Beschränkung von Großveranstaltungen und vorsätzliche Verstöße gegen die Meldepflichten" als Straftaten. Deshalb sollten sich im Moment auch alle an die neuen Regeln halten, denn je schneller das Virus eingedämmt werden kann, desto schneller kann das Leben in Deutschland zu Normalität zurückkehren.