Am 23. Dezember 2015 wurde Dennis F. vom Landgericht Kiel zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte lediglich drei Jahre und drei Monate gefordert. Das Gericht war überzeugt, dass Dennis F. die Täter angeheuert hatte, die André D. verstümmelten. Doch Dennis F. war nicht bei der Verhandlung anwesend – er wurde in Abwesenheit verurteilt. Zu Prozessbeginn war der 50-Jährige noch erschienen. Doch ab dem 26. Oktober wurde er nicht mehr gesehen. Sein Anwalt ließ verlauten, sein Mandant sei im Ausland in einen Motorradunfall verwickelt gewesen. Daher könne er nicht nach Deutschland zurückkehren. Später hieß es, Dennis F. habe nicht genug Geld für ein Flugticket. Allerdings reichte das Geld für eine prunkvolle Hochzeitsfeier aus! In der ostthailändischen Provinz Sa Kaeo gaben sich Dennis F. und eine Einheimische in einer landestypischen Zeremonie das Ja-Wort, was beim Gericht nicht gut ankam. Ein Sprecher sagte damals gegenüber BILD: "Bei eigenmächtiger Abwesenheit eines Angeklagten ist es grundsätzlich möglich, einen Haftbefehl zu erlassen." Am 18. Januar 2017 erließ die Staatsanwaltschaft Kiel diesen Haftbefehl, und Dennis F. wurde international zur Fahndung ausgeschrieben. Auch die thailändischen Behörden erhielten ein Rechtshilfeersuchen, also die Bitte um Auslieferung.
Am 22. August 2023 wurde Dennis F. im Restaurant eines Hotels in Chiang Rai von der thailändischen Polizei verhaftet – mehr als sechseinhalb Jahre nach der Ausstellung des internationalen Haftbefehls. Gemäß Informationen von shz.de hat Dennis F. einer Auslieferung nach Deutschland bereits zugestimmt. Dies ist wenig überraschend, denn die Haftbedingungen in thailändischen Gefängnissen sind bei Weitem weniger komfortabel als hier. Oberstaatsanwalt Bimler erklärte gegenüber BILD: "Normalerweise holen deutsche Polizisten ihn in Thailand ab und bringen ihn mit einem Direktflug nach Deutschland. Dort wird er sofort ins Gefängnis gebracht." Dennis F. muss dann "nur" noch neun Monate absitzen, da die U-Haft angerechnet wird. Außerdem erhielt er einen Strafnachlass von sechs Monaten, da es nach der Anklage lange dauerte, bis der Prozess begann. Es sei denn, seine Hochzeit in Thailand wird Dennis F. noch zum Verhängnis. Immerhin war der 50-Jährige, als er dort "Ja" sagte, in Deutschland bereits mit Beatrice F. verheiratet. Falls die Hochzeit in Thailand nicht nur eine "landestypische Zeremonie" war, sondern nach den dortigen Gesetzen rechtsgültig, könnte es in Deutschland zu einer Anklage nach §172 des Strafgesetzbuches ("Doppelehe; doppelte Lebenspartnerschaft") kommen. In diesem Fall drohen Dennis F. erneut bis zu drei Jahre Gefängnis.