Weil es sich um sogenannte Offizial-Delikte nach Paragraf 177 StGB (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) handelte, musste die Justiz von Amts wegen ermitteln und den Anfangsverdacht gegen Lindemann prüfen. Bei den Vorwürfen soll laut Staatsanwaltschaft auch die Abgabe von Betäubungsmitteln eine Rolle gespielt haben. Jetzt, zwei Monate später, sind die Vorwürfe aus diesem Verfahren vom Tisch! Lindemanns Anwälte hatten bereits im Juni nach Akteneinsicht verkündet, „dass bisher keine objektiven Beweismittel, die für eine Tatbegehung unseres Mandanten sprechen, vorliegen“.