Strafbefehl gegen Schlagersängerin Michelle - muss sie jetzt ins Gefängnis?

Seite 1 / 2

Strafbefehl gegen Schlagersängerin Michelle - muss sie jetzt ins Gefängnis?

Stars (1 / 1) 18.07.2024 04:32 / Peter Symbolbild imago


Gefängnis für beliebte Sängerin? Schlagerstar Michelle (51) steht vor schweren juristischen Problemen! Die Sängerin wurde wegen ihrer versäumten Steuererklärungen für die Jahre 2018 und 2019 nicht nur zur Zahlung von etwa 160.000 Euro an das Finanzamt verpflichtet. Zusätzlich hat das Amtsgericht Bonn einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erlassen.

Strafbefehl gegen Schlagerstar Michelle

Dr. Fabian Krapoth, Richter am Amtsgericht Bonn, bestätigte auf Anfrage von BILD: "Das Amtsgericht hat einen Strafbefehl über acht Monate mit Bewährung ausgestellt. Bei Rechtskraft würde dies zu einer Eintragung im Führungszeugnis führen.“ Genauer gesagt, sollte Michelle nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Strafbefehls Widerspruch einlegen, wird dieser rechtskräftig und Michelle wäre vorbestraft.

So kam es zu Michelles Steuerproblemen