Erdbeben erschüttert beliebtes Urlaubsland! Diese Dinge sollten Touristen wissen und beachten

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Erdbeben erschüttert beliebtes Urlaubsland! Diese Dinge sollten Touristen wissen und beachten

News (2 / 1) 18.07.2024 03:17 / Frank Symbolbild imago


Laut Verbraucherzentrale ist eine kostenlose Stornierung eines Pauschalurlaubs nur dann möglich, wenn "unvermeidbare außergewöhnliche Umstände" vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Dazu gehören auch Naturkatastrophen wie Erdbeben. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Allerdings muss die Situation vor Ort genau betrachtet werden – es genügt nicht, wenn der Reisende aus persönlicher Einschätzung oder Angst die Reise nicht antreten möchte. Zudem müssen die unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstände während der Reisezeit auftreten. Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich, wenn der Reisezeitpunkt noch Monate in der Zukunft liegt – bis dahin könnten die Schäden durch Naturkatastrophen behoben sein.

Stornierung wegen Erdbeben: Erhalten Individualreisende eine Rückerstattung?

Für diejenigen, die Flug und Unterkunft separat gebucht haben, ist eine Zahlung nur dann erforderlich, wenn die gebuchte Reiseleistung nicht erbracht werden kann. Zumindest laut deutschem Recht, wie von der Verbraucherzentrale erläutert. Wenn beispielsweise das Gebiet, in dem sich das Hotel befindet, gesperrt ist, entfällt die Zahlungspflicht. Falls dies nicht der Fall ist und ein Aufenthalt ohne Gesundheitsrisiko möglich wäre, hängt die Erstattung von der Kulanz des Anbieters ab. Es könnte sein, dass eine Stornogebühr fällig wird, wenn die Reise dennoch abgesagt wird. Wenn die Unterkunft direkt beim Eigentümer im Ausland gebucht wurde, gelten die Rechte des Landes, in dem sich die Unterkunft befindet. Um eine Rückerstattung für den Flug zu erhalten, muss die Fluggesellschaft den Flug ebenfalls annullieren. Reisende können dann entweder eine Rückerstattung des Flugpreises verlangen oder einen Ersatzflug zum nächsten oder einem späteren Zeitpunkt wählen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Entschädigung für außergewöhnliche Umstände, wie das Fluggastrechteportal Flightright erklärt.