Auch das Gebäude wurde von Spezialeinheiten des Landespolizeipräsidiums durchsucht. Die beiden Mieter des Hauses wurden im Inneren angetroffen, nachdem sie zunächst die Tür nicht geöffnet hatten. Die Ermittler des Dezernats LPP 213 gehen aktuell davon aus, dass die beiden Verdächtigen den Verstorbenen aus einer noch ungeklärten Motivlage heraus nur wenige Zentimeter tief im Garten vergraben haben. Auf Anfrage von BILD erklärte Polizeisprecher Stephan Laßotta: "Ihnen könnte nun ein Verfahren wegen Störung der Totenruhe drohen, was mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug geahndet werden kann." Auch ein Verstoß gegen das saarländische Bestattungsgesetz könnte in Betracht kommen. Dies würde als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einer Geldbuße bestraft werden. Der vergrabene Senior soll nun ordnungsgemäß bestattet werden.