Berliner Polizist schießt eigenem Bruder (15) in den Hals! Schrecklicher Vorfall mit Dienstwaffe

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Berliner Polizist schießt eigenem Bruder (15) in den Hals! Schrecklicher Vorfall mit Dienstwaffe

Blaulicht (2 / 1) 18.07.2024 02:36 / Silia Symbolbild imago


Umgang mit Dienstwaffen ist durch viele Vorschriften geregelt

Es ist für Polizisten vorgeschrieben, ihre Waffen im Dienst durchgeladen zu tragen, jedoch dürfen sie ohne berechtigten Grund nicht auf Personen gerichtet werden. Seit einem Zwischenfall in Berlin im Jahr 2015 dürfen Dienstwaffen privat nicht mehr geführt werden, mit Ausnahme des Weges zum bzw. vom Dienst. In Privaträumen müssen Dienstwaffen beispielsweise in einem Safe oder Wandschrank gelagert werden, wobei Waffe und Munition getrennt voneinander aufbewahrt werden müssen.