Nicht nur gute Führung könnte Weinsteins Aufenthalt im Gefängnis verkürzen. Auch die Verschlechterung seines Gesundheitszustands könnte zum Anlass genommen werden, ein Gnadengesuch zu stellen. "Allerdings müsste sich sein Zustand dann tatsächlich rapide verschlechtern." Die aktuellen Rückenleiden des 67-Jährigen würden demnach nicht ausreichen. "Wir sprächen hier eher über eine verbleibende Lebenszeiterwartung von sechs Monaten", so der Experte.
Inwieweit wird das ausstehende Urteil in Los Angeles beeinflusst?Weinstein wurde in Manhattan, New York, verurteilt. In Los Angeles soll ihm ebenfalls der Prozess gemacht werden. Könnte das jüngste Urteil Einfluss auf die Anklage in Los Angeles haben? "Nein, definitiv nicht", sagt Dr. Oberheiden und erklärt: "Das Gericht in Los Angeles agiert von dem New Yorker Urteil völlig unabhängig und kann Weinstein zu einer völlig anderen Strafe verurteilen." Allerdings bestehe die Möglichkeit eines Deals. "Hypothetisch gesehen könnte eine mögliche Haftstrafe in L.A. der in New York angerechnet - und nicht zusätzlich aufgeschlagen werden."