Das Bundesverfassungsgericht hat per Eilverfahren die Verabschiedung des Heiz-Hammers (GEG) im Bundestag gestoppt! Chaos in der Ampel - wird Habecks Heiz-Hammer doch noch gekippt? Hier die Begründung des Gerichts:
Bundesverfassungsgericht STOPPT den Bundestag! Es entschied, dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzes in der laufenden Sitzungswoche nicht durchgeführt werden dürfen. Die Richter begründeten dies damit, dass den Bundestagsabgeordneten ausreichend Zeit für die Beratung des Gesetzes eingeräumt werden muss. Desweiteren argumentierte das Gericht, dass die Nachteile schwerwiegender wären, wenn das Gesetz jetzt verabschiedet würde, aber im späteren Hauptsacheverfahren festgestellt werden würde, dass die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten verletzt wurden. Der Antrag auf Stopp des Gesetzes stammte vom CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde von CDU-Fraktionschef Friedrich Merz als "schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz" bezeichnet. Er betonte, dass der unsägliche Umgang der Regierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit nun gestoppt worden sei. Auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt äußerte sich kritisch und bezeichnete die Entscheidung als schwere Klatsche für die Arroganz-Ampel und ihren respektlosen Umgang mit den Parlamentsrechten und der Öffentlichkeit. Dobrindt forderte die Regierung auf, das Gesetz endlich zurückzuziehen.