Zu dieser Zeit parkte Taxifahrer Ismail A. (32) seinen Mercedes in einer Parkbucht und öffnete die Tür, um einem Gast beim Einladen des Gepäcks zu helfen. Die 60-Jährige war mit einer Geschwindigkeit von 26-29 km/h unterwegs und hatte keine Möglichkeit mehr zu reagieren. Sie prallte ungebremst gegen die geöffnete Tür, stürzte von ihrem Fahrrad und schlug mit dem Kopf auf dem Asphalt auf. Einen Tag später, am 31. August 2022, erlag sie ihren schweren Kopfverletzungen im Krankenhaus.
Zum Zeitpunkt des Unfalls trug Klaudia Hornung keinen Helm. Taxifahrer Ismail A. wollte zunächst vor Gericht nichts zu dem Vorfall sagen. Nach einem Gespräch mit seinem Anwalt räumte er fahrlässige Tötung ein. "Es tut mir wirklich von Herzen leid", sagte A., zeigte jedoch auch Selbstmitleid und sprach minutenlang darüber, wie sehr er selbst seit dem Unfall leidet.
Nach einer weiteren Beratungspause mit seinem Anwalt gab A. schließlich zu: "Es war mein Fehler." Der deutsch-irakische Taxifahrer hatte keine Vorstrafen und sein Fahreignungsregister war für einen Taxifahrer als "ganz ordentlich" einzustufen.
Das rechtskräftige Urteil fiel bereits nach nur 40 Minuten Verhandlung: Ismail A. wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (150 Tagessätze) verurteilt.