Die Deutschen Differnzierungen sind schärfer als im Ausland, es gilt hier genau zu unterscheiden. Als Sterbehilfe wird jede Form der Unterstützung beim Sterben verstanden – von der Befreiung von Schmerzen bis zur aktiven Tötung. Meist wird zwischen passiver, indirekter und aktiver Sterbehilfe unterschieden. Der Deutsche Ethikrat hält diese Begriffe allerdings für nicht trennscharf genug. In einer Stellungnahme aus dem Jahr 2006 differenziert er zwischen Sterbebegleitung, Sterbenlassen, Tötung auf Verlangen – und dem Spezialfall assistierter Suizid, um den es beim Strafrechtsparagrafen 217 geht.