Hildesheim – Wie bestraft man eine Mutter, die über Jahre hinweg ihren geistig und körperlich behinderten Sohn rund um die Uhr pflegt und dann aus purer Verzweiflung umbringt? Diese Frage wurde am Mittwoch vom Landgericht Hildesheim beantwortet. Was droht der Mutter nach der Verzweiflungstat?
Der Vorsitzende Richter Rainer de Lippe erklärte in seiner Begründung: "Sie waren am Ende Ihrer Kräfte, deswegen ist es zu dieser Katastrophe gekommen." Die 53-jährige Frau aus Sarstedt (Kreis Hildesheim) wischte sich die Tränen aus dem Gesicht. Ihr Sohn Jonas wurde mit dem seltenen Prader-Willi-Syndrom (PWS) geboren, einer Krankheit, die sich bei ihm durch Muskelschwäche, unwillkürliche Bewegungen, Zwangsrituale und Halluzinationen äußerte. Während der Vater für den Lebensunterhalt sorgte, lag die Hauptverantwortung für die Pflege und Betreuung von Jonas bei der Mutter. Es war ein jahrelanger Vollzeitjob, der ihr alles abverlangte. Laut Gericht konnte allein das Duschen ihres Sohnes bis zu zwei Stunden dauern. Die einzige Auszeit waren die fünf Minuten, in denen Jonas friedlich auf dem Spielplatz schaukelte. Schließlich war Ursula C. mit der Aufgabe überfordert. Sie litt unter Depressionen, schlief schlecht und entwickelte psychosomatische Beschwerden. Ein Arzt verschrieb ihr Beruhigungsmittel. Eine Unterbringung ihres Sohnes in einem Heim wäre frühestens nach dessen Volljährigkeit möglich gewesen. Im Januar 2021 wählte sie den Notruf, weil sie nicht mehr weiterwusste, nicht mehr konnte.