Am Mittwoch um 16:30 Uhr wurde in Zusammenarbeit mit einem Team der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf eine Drohne innerhalb der Kontrollzone Nörvenich erfasst, obwohl zu diesem Zeitpunkt jederzeit mit Flugverkehr zu rechnen war. Der Pilot der Drohne wurde von Mitarbeitern der Bezirksregierung gestellt, die ein Verfahren gegen den Mann eingeleitet haben. Obwohl in diesem Fall keine an- oder abfliegenden Luftfahrzeuge betroffen waren, hat das Taktische Luftwaffengeschwader 31 "Boelcke" als Hausherr des Fliegerhorsts Strafanzeige gestellt. Das Geschwader betont erneut, dass der Betrieb von Drohnen im Bereich eines Flugplatzes ohne entsprechende behördliche Genehmigung untersagt ist und Verstöße konsequent geahndet werden.