Drohnen-Angriff auf deutsche Militärbasis! Pilot spioniert mit Drohnen am Militärflughafen!

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Drohnen-Angriff auf deutsche Militärbasis! Pilot spioniert mit Drohnen am Militärflughafen!

News (2 / 1) 06.05.2023 07:42 / Simo Symbolbild imago


Am Mittwoch um 16:30 Uhr wurde in Zusammenarbeit mit einem Team der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf eine Drohne innerhalb der Kontrollzone Nörvenich erfasst, obwohl zu diesem Zeitpunkt jederzeit mit Flugverkehr zu rechnen war. Der Pilot der Drohne wurde von Mitarbeitern der Bezirksregierung gestellt, die ein Verfahren gegen den Mann eingeleitet haben. Obwohl in diesem Fall keine an- oder abfliegenden Luftfahrzeuge betroffen waren, hat das Taktische Luftwaffengeschwader 31 "Boelcke" als Hausherr des Fliegerhorsts Strafanzeige gestellt. Das Geschwader betont erneut, dass der Betrieb von Drohnen im Bereich eines Flugplatzes ohne entsprechende behördliche Genehmigung untersagt ist und Verstöße konsequent geahndet werden.

Gefährlicher Eingriff in die Luftsicherheit!

Ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr stellt gemäß § 315 Strafgesetzbuch eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Bereits der Versuch ist strafbar.