Durch den nun getroffenen Beschluss liegt die Entscheidung zum Abschluss einer gewissen Anzahl von Wölfen allein beim für die jeweilige Region zuständigen Landratsamt. Dort können diese Entscheidungen nun in Alleinverantwortung getroffen werden und müssen zukünftig nicht mehr von höherer Stelle abgesegnet werden. Die Änderungen der Vorgaben soll ab dem 1. Mai in Kraft treten. Bis zu diesem Datum werden die Wölfe also noch wenige Tage in Bayern unter Naturschutz stehen.