Die Wahlen im Jahr 2023 wurden jedoch durch ein Präsidialdekret von Erdogan angeordnet und nicht vom Parlament. Die Opposition verweist auf eine Verfassungsänderung von 2007, wonach der entsprechende Artikel in der türkischen Verfassung unangetastet geblieben sei. Der Oberste Wahlausschuss muss innerhalb von 48 Stunden auf die Einsprüche der Opposition reagieren. Am 31. März soll im Staatsanzeiger die endgültige Kandidatenliste veröffentlicht werden. In aktuellen Wahlumfragen liegt Erdogan knapp unter der absoluten Mehrheit und geht als klarer Favorit auf das Amt des Staatspräsidenten in die Wahl.