Diese Meinung wird auch von Völkerrechtsprofessor Marcel Kau von der Universität Konstanz vertreten. Der Haftbefehl des Gerichts in Den Haag habe seiner Meinung nach einschneidende rechtliche und tatsächliche Folgen auf die Bewegungsfreiheit des russischen Präsidenten. Etwa 2 Drittel aller Staaten weltweit seien an diese Entscheidung gebunden. Diese sei beispielsweise für sämtliche Mitglieder der EU-Pflicht. Doch auch andere Länder könnten sich theoretisch an dieser Maßnahme beteiligen und Putin auf dieser Basis verhaften lassen. Künftig kann sich der russische Präsident daher lediglich innerhalb seines eigenen Landes uneingeschränkt sicher fühlen. Diese Entscheidung erschwert allerdings auch mögliche Verhandlungen mit Putin außerhalb Russlands. In diesem Zusammenhang erklärte Kau: “Sollte Putin für Verhandlungen in ein europäisches Land einreisen, müsste man ihn zunächst rechtlich vom Haftbefehl freistellen.“ Allerdings gilt es als ziemlich unwahrscheinlich, dass Wladimir Putin zukünftig noch einmal einen Fuß auf europäischen Boden setzen wird.