Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ist demnach auch bei Erkrankungen an Multiple Sklerose, Rückenleiden, Krebserkrankungen, Migräne, Depressionen und Angststörungen, den Folgen eines Schlaganfalls, Diabetes, Rheuma, Asthma sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen möglich. Allerdings muss dann der Schweregrad der Behinderung von einem Arzt oder einer Ärztin auf Antrag bestimmt werden. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert, wobei der niedrigste Behinderungsgrad 20 und der höchste 100 beträgt. Wie Experten bestätigen, kann beispielsweise eine schwere Migräne, die im Abstand von einigen Tagen auftritt, durchaus zu einer Einstufung als schwerbehindert ausreichen. Dann kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, mit dem man dann wiederum verschiedene Erleichterungen, Leistungen und Nachteilsausgleiche erhält. Dazu gehören unter anderem Sonderurlaub und Steuererleichterungen sowie die Möglichkeit nach 35 Jahren Arbeit 2 Jahre früher ohne finanzielle Abschläge in Rente zu gehen. War sogar bereit ist kleine Abschläge in Kauf zu nehmen, kann sich noch früher aus dem Arbeitsalltag zurückziehen. Menschen die 1954 oder davor geboren wurden, konnten so ab 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen oder sogar mit 60 Jahren, wenn sie einen Abschlag von 10,1 Prozent akzeptiert haben. Ab dem Geburtsjahr 1964 steigt das Rentenalter dann allerdings auf 65 Jahre an. Zudem könnten Personen, mit langanhaltenden Erkrankungen Erwerbsminderungsrente erhalten. Dafür sind die Voraussetzungen allerdings deutlich höher, weil diese Art von Rente ein Teil des Einkommens ersetzt.