Auch in diesem Fall kritisierte die Gewerkschaft der Polizei die Verrohung der Gesellschaft, die sich in Respektlosigkeit und Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei ausdrücke. Man bedauere, dass ein Polizist, der sich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingesetzt habe in Ulm das Opfer von brutaler und massiver Gewalt geworden sei. Selbst während die Polizisten nicht aktiv im Dienst sind, hätten diese eine sogenannte Garantenpflicht und müssen deshalb bei verdächtigen Beobachtungen handeln. Dabei müssten die Beamten nicht zwangsläufig einschreiten, zumindestens aber die im Dienst befindlichen Kollegen informieren.