Nach Aussage der Fach Anwältin Claudia Thamm gilt im Falle dieser Trennung genau wie bei einer normalen Ehe die Einhaltung eines Trennungsjahres. Sobald dieses Trennungsjahr abgelaufen ist, kann beim zuständigen Familiengericht der Antrag auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft erfolgen. Da das Paar keine Kinder hat, muss das Gericht lediglich entscheiden, was mit dem gemeinsamen Hund Billy King passiert. Allerdings wird dies wohl kaum passieren, da der Hund offenbar mit dem Designer nach Berlin umgezogen ist. und auch Fachanwältinnen Claudia Thamm erklärt: “Mir ist kein Fall bekannt, bei dem das Gericht das Sorgerecht für einen Hund entschieden hat.“ Auf Anfrage der Medien wollten sich weder Harald Glööckler noch Dieter Schroth zur bevorstehenden Scheidung äußern.