Viele Bahnkunden ärgern sich darüber, dass die Züge der Deutschen Bahn immer öfter unpünktlich sind. Aus diesem Grund hatte die Verbraucherzentrale gefordert, Kunden der Deutschen Bahn bereits bei Verspätungen von mehr als 30 Minuten pauschal zu entschädigen. Offenbar einen Vorstoß, der auch vom Bundesministerium für Verbraucherschutz befürwortet wird - bekommen Millionen Pendler bald Verspätungs-Kohle?
Ein Sprecher des Ministeriums erklärte: “Bei Verspätungen von unter einer Stunde könnten Geldgutscheine ein starkes Signal für die Kundenfreundlichkeit der Bahn sein.“ Schon seit längerer Zeit machen unpünktliche Züge vielen Kunden der Bahn schwer zu schaffen. Im Ministerium von Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke ist man der Meinung, dass eine pünktliche Bahn eine fundamentale Rolle bei der Verbrauchergerechten und nachhaltigen Mobilwende ausmache. Deshalb seien starke Fahrgastrechte bei Verspätungen und Zugausfällen notwendig, um den Kunden den Umstieg vom Auto auf die Bahn schmackhaft zu machen. Aktuell erstattet die Bahn erst bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten einen Teil des Fahrpreises zurück. Bei einer Stunde Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrpreises und ab 2 Stunden 50 Prozent des gezahlten Ticketpreises als Entschädigung. Diese Regelung geht den Verbraucherschützern allerdings nicht weit genug. stattdessen bemängelt man: “Bahnreisenden wird aktuell ziemlich viel zugemutet“, findet die Chefin des Verbraucherschutzes, Ramona Pop.