Die Frauen, eine 20- und eine 42-Jährige, starben in Folge der Eingriffe an Kreislaufversagen. Der Arzt habe sie zuvor nicht ausreichend über die Risiken der Behandlung aufgeklärt, urteilte das Landgericht. Gegen das Urteil aus Düsseldorf zog der Arzt vor den BGH, seine Revision hatte nun aber überwiegend keinen Erfolg. Nur die Einziehung eines Geldbetrags wurde zurückgenommen, weil der Arzt keinen Tatertrag erlangt habe.