Die Einzelheiten des Bildungsurlaubs unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern, deshalb sollten die Arbeitnehmer sich nach den Bestimmungen in ihrem jeweiligen Bundesland erkundigen. In Hessen zum Beispiel besteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn der Arbeitnehmer mindestens länger als 6 Monate bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war und mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet, informiert die IHK Rhein Main Neckar. Bei der Beantragung des Bildungsurlaubs gibt es allerdings keine Unterschiede. Dazu muss der Arbeitnehmer die Informationen zur Weiterbildung heraussuchen. Dies können beispielsweise Workshops und Seminare an Hochschulen sein. Diese Infomaterialien legt man dann beim Arbeitgeber vor und beantragt fristgerecht schriftlich den Bildungsurlaub. Diese Fristen variieren zwischen 4 und 8 Wochen vor dem Bildungsurlaub. Im Anschluss muss der Arbeitgeber den Bildungsurlaub entweder genehmigen oder mit einer nachvollziehbaren Begründung ablehnen. Bei einer Genehmigung muss der Arbeitnehmer an der Fortbildung teilnehmen und bekommt eine Bestätigung für den Arbeitgeber. Für den Bildungsurlaub sind 5 Tage im Jahr oder 10 Tage in 2 Jahren vorgesehen. In 14 von 16 Bundesländern besteht ein Anspruch auf Freistellung für die Arbeitnehmer. Lediglich in Bayern und Sachsen ist der Anspruch auf Bildungsurlaub nicht gesetzlich geregelt.