Von Seiten der Bundesregierung wird argumentiert, das der Preis für Gas und Strom im November nur um 15 Prozent gestiegen sei und die Unternehmen vorherige Preissprünge bereits eingepreist hätten. Trotz zahlreicher Erhöhungen in den letzten Monaten haben Energieversorger seit dem 30.9.2022 in 759 Fällen weitere Preiserhöhungen angekündigt. Das gleiche Bild ergibt sich beim Gas, wo ebenfalls viele Preissprünge bereits vorher in den Tarifen Berücksichtigung gefunden hat. Mit den Preisbremsen werden die Verbraucher künftig einen gedeckelten Preis zahlen. Die Differenz zum Preis der Versorger wird vom Staat gestemmt und ist somit am Ende ein Kostenpunkt für die Steuerzahler. Mit der neuen Regelung wolle man Mitnahmeeffekte durch die Versorgungsunternehmen verhindern. Denn schließlich müsse das Steuergeld der Bundesbürger effektiv eingesetzt werden. Wie genau vorgegangen werden soll, könnte bereits in der nächsten Sitzung am 15. Dezember beschlossen werden.