Im September 2019 hatte sich Christoph B. von der Frau getrennt. Zu diesem Zeitpunkt war ihm allerdings bereits seit 7 Monaten das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zuerkannt worden. Dies sei von der Mutter des Kindes allerdings nicht akzeptiert worden, die bereits im Jahr 2017 wegen Kindesentziehung verurteilt wurde Damals war die Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 5 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der zuständige Richter hatte Lioubov B. angedroht, dass ihr im Wiederholungsfall eine längere Haftstrafe drohe. Nun fragt man sich natürlich, wie Helene Fischer auf diesen skandalösen Fall reagieren wird. Vermutlich dürfte die Musikerin, die über lange Zeit zu Helenes Staff gehört hat, zukünftig nicht mehr gemeinsam mit der Schlagersängerin auftreten.