Allerdings soll es bei den Regierungsflieger im Unterschied zu Linien- oder Charterflügen auch einen Unterschied geben. Denn in den Regierungsfliegern besteht eine PCR-Testpflicht, die bei den anderen Flügen nicht verlangt wird. "Bei den Flügen der Luftwaffe existiert keine Maskenpflicht. Denn alle Teilnehmer der Reise müssen vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Dadurch ist ein deutlich höheres Schutzniveau gewährleistet als in kommerziellen Flügen“, verdeutlicht ein Regierungssprecher. Deshalb mussten Scholz, Habeck und alle mitreisenden Journalisten auch noch kurz vor dem Abflug des Flieger einen PCR-Test machen. Vor dem Einchecken wurde bei allen Reisenden dann noch einmal ein Schnelltest durchgeführt. Nur für diejenigen Personen mit negativem Testergebnis war der Mitflug dann möglich.