Vertraulichen Dokumente müssen in Deutschland besonders geschützt werden. Dafür gelten zum Teil strenge Regeln. Verschlusssachen müssen so vernichtet werden, "dass der Inhalt weder erkennbar ist noch erkennbar gemacht werden kann", bestimmt aktuell eine Verwaltungsvorschrift des Bundes hinsichtlich des "materiellen Geheimschutz". Recht auf den Umgang mit
Verschlusssachen hat demnach nur, "wer eine Sicherheitsüberprüfung zur Feststellung der erforderlichen Zuverlässigkeit bestanden hat", kann man auf der Internetseite des Bundesamts für Verfassungsschutz bachleseb. Bislang haben sich weder das Kanzleramt noch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenals zu diesen Vorgängen geäußert.