Zunächst erklärte das Paar gegenüber der Polizei, dass man als Finder des Schatzes der rechtmäßige Besitzer sei. Doch durch die Aufmerksamkeit wurden dann die Vorbesitzer des Hauses auf den Fund aufmerksam und klagten gegen die Finder auf Herausgabe des Goldes. Und die ehemaligen Eigentümer bekamen vom Gericht tatsächlich Recht. Nun müssen die Finder den entstandenen Schaden von 800.000 Euro ersetzen. Deshalb wurden sie vom Gericht dazu verdonnert, die 5 noch in ihrem Besitz befindlichen Goldbarren zu übergeben und insgesamt 642.000 Euro an die Vorbesitzer zu zahlen, die das Paar mit dem Verkauf der Goldbarren eingenommen hatte. Da kann man wirklich sagen: Dumm gelaufen!