Ein junger Islamist hatte gegen Ende des vergangenen Jahres einen großen Terroranschlag im Raum Hamburg vorbereitet. Wie nun aus den Unterlagen der Ermittlung hervorgeht, hatte der 20-jährige Deutsch-Marokkaner bereits alle Bestandteile für den Bau der Bombe beschafft und in seinem Wohnzimmerschrank gelagert. Wo wollte der Mann zuschlagen?
Diese Einzelheiten kann man einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) entnehmen, der am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlicht worden waren. Lediglich eine
handelsübliche Batterie und eine feste Umhüllung, wie zum Beispiel ein Schnellkochtopf habe dem Mann noch gefehlt, um die Bombe fertigzustellen. "Sie konnten als Alltagsgegenstände jederzeit unkompliziert im freien Handel beschafft werden", heißt es im Bericht. Der Tatverdächtige, der offenbar im letzten Moment gestoppt werden konnte, sitzt bereits seit August 2021 in U-Haft. Am 10. März hat die Bundesanwaltschaft gegen den 20-Jährigen Anklage erhoben. Im Dezember 2021 war der Terrorverdacht an die Öffentlichkeit gedrungen. Die Utensilien für den Bombenbau seien demnach bei einer