Boris Becker: Neue Einzelheiten aus dem Prozess - Er wollte Schulden mit seinem Ehering zahlen!

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Boris Becker: Neue Einzelheiten aus dem Prozess - Er wollte Schulden mit seinem Ehering zahlen!

Stars (2 / 1) 25.03.2023 00:33 / Julia Symbolbild imago


Offenbar ist der 3. Tag vor Gericht für Boris Becker ziemlich erfolgreich verlaufen. Dort wurde nämlich an Mittwoch

Michael Bint vom ermittelnden Insolvency Service befragt. Diese hatte Becker im Jahr 2017 betreut und angegeben, dass der ehemalige Wimbledon-Sieger beim ersten Termin in seinem Haus in Wimbledon "sehr kooperativ“ gezeigt haben soll. Zudem scheint es beim Ausfüllen des sogenannten PIQB-Dokument (Reliminary Information Questionnaire) zu einem Fehler gekommen sein. Dieses Dokumet müsse persönlich unterschrieben und ausgefüllt werden. In diesem Fragebogen werden unter anderem die Besitzverhältnisse der insolventen Person aufgeführt. In der Verhandlung stellte sich nun heraus, dass Becker das Dokument weder persönlich ausgefüllt noch selbst unterschrieben hatte. Dies bestätigte auch Zeuge Michael Bint, der es offenbar versäumt hatte das Dokument von Becker unterzeichnen zu lassen.

Beckers Anwalt will Fehler der Behöden auflisten

Offenbar scheint die Strategie von Beckers Anwalt Jonathan Laidlaw darauf abzuzielen die Fehler der Behörden bei Beckers Insolvenzverfahren in den Mittelpunkt zu stellen. So soll aufgezeigt werden, dass der

Insolvency Service offenbar ebenfalls bei einigen Vorschriften Fehler gemacht und nicht nach den geltenden Regeln vorgegangen sei. Zudem soll Becker vor den Geschworenen als kooperativer Schuldner dargestellt werden. Am Donnerstag will Beckers Verteidiger nun den an Corona erkrankten erkrankten Insolvenzverwalter Mark Ford befragen. Dieser soll mittels Video in den Saal zugeschaltet werden. Becker hat in allen gegen ihn erhobenen Anklagepunkten auf "nicht schuldig" plädiert. Bei einer Verurteilung könnten der Tennis-Legende bis zu 7 Jahren Haft drohen. Für den Prozess hat das Gericht eine Zeitraum von 3 weiteren Wochen angesetzt.