Vor allem bei den Autobahnbaustellen ist die Breite eines Fahrzeugs wichtig. Denn bei Bauarbeiten wird die Fahrbahn verengt. Häufig wird deshalb die linke Fahrspur, auf eine Breite von zwei Meter begrenzt. Wenn ein Fahrzeug dann breiter als 2 Meter ist, darf es die linke Fahrspur nicht benutzen. Das Fahrzeugmaß findet sich häufig in den Fahrzeugunterlagen. Ist es dort nicht angegeben, dann hilft nur selbst nachmessen. Generell sollte die Breite an der breitesten Stelle des Fahrzeugs gemessen werden. Ein weiterer Tipp: Von gängigen Fahrzeugen kann man die Breite meist einfach im Internet googlen. Doch nicht nur sie SUVs sind häufig zu breit für verengte Fahrbahnen und können dann mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt werden. Was nach einer kleinen Strafe klingt, kann im Endeffekt teuer werden. In solchen Fällen kann die Kasko-Versicherung in einigen Fällen nur eingeschränkt zahlen und auch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kann bei einem Unfall den Schadensersatz reduzieren. Man sollte also auf jeden Fall auf Nummer sicher gehen, dass das Fahrzeug nicht breiter als erlaubt