Hartz-IV Urteil: Wer hat jetzt Anrecht auf Rückzahlungen?

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Hartz-IV Urteil: Wer hat jetzt Anrecht auf Rückzahlungen?

Lifestyle (2 / 1) 28.12.2020 17:40 / Frank


Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffiel, verlor sogar 60 Prozent oder das komplette Arbeitslosengeld II, dazu die Kosten für Unterkunft und Heizung. Eine Sanktion galt immer gleich drei Monate.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe entschieden, dass die Kürzungen um 60 Prozent oder mehr unvereinbar sind mit dem Grundgesetz. Das heißt rückwirkend im Klartext: Hartz-IV-Empfänger, denen das passiert ist, können darauf hoffen, dass sie das ihnen zustehende Geld doch noch ausbezahlt bekommen.

Aber es gibt einen Haken

Allerdings nur, wenn sie sich gegen die rechtswidrigen Bescheide gewehrt haben – alle anderen gucken mal wieder blöd aus der Wäsche und gehen leer aus. Und auch wer sich vor dem Urteilsspruch über Kürzungen über 30 Prozent beschwert hat, muss jetzt erstmal abwarten. Bei allen offenen Verfahren wir im Einzelfall entschieden – das dauert!