Die monatelangen Leistungskürzungen der Jobcenter sind teilweise verfassungswidrig: Wer hat jetzt Grund zum Jubeln und bekommt Geld zurück?
Die Jobcenter drehten Hartz-IV-Empfängern in der Vergangenheit den Geldhahn zu, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkamen. Hartzer, die ein Jobangebot ausschlugen oder Fördermaßnahmen ablehnten, mussten damit rechnen, dass ihnen 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen wurden - ersatzlos! Nun ändert sich alles!