Diese neue Regel wird in einer neue "Allgemeinverfügung“ durchgesetzt. Wörtlich heißt es dort: "Nach derzeitigem Kenntnisstand muss davon ausgegangen werden, dass die Omikron-Variante ausgeprägte Eigenschaften besitzt, die einer Herabsetzung der Impfeffektivität gleichkommen. Es deutet sich an, dass der Impfschutz gegen schwere Erkrankung bei Immungesunden nach jetzigem Kenntnisstand erheblich weniger beeinträchtigt ist als der Schutz vor Infektion oder Transmission. Aber auch eine Vielzahl von "mild“ oder „moderat“ eingestuften Fällen kann summarisch zu einer Überlastung beispielsweise der Laborkapazitäten und des Gesundheitsdienstes führen.“ Deshalb will die Stadt Köln erreichen, dass sich möglichst viele Menschen vor dem Karneval boostern lassen. Denn diese Personen könnten dann an den Feierlichkeiten teilnehmen. Anders als bei der Zweitimpfung muss in diesem Fall keine Zeit von zwei Wochen bis zum Eintritt der Schutzwirkung abgewartet werden. Wer sich also jetzt noch boostern lässt, der kann beim Kölner Karneval auch in den Innernäumen mitfeiern.