Offenbar soll der Angeklagte Alexander S. von November 2017 an "Güter mit einem doppelten Verwendungszweck", die auch für die ABC-Waffenherstellung geeignet gewesen seien, im Wert von mehr als einer Million Euro an das Tarnunternehmen verkauft haben. Geschäfte dieser Art benötigen die Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese hatte der Mann jedoch allem Anschein nach nicht. So soll die BAFA ihm gegenüber sogar Bedenken geäußert haben, was die Zusammenarbeit mit dem russischen Unternehmen anging. Zudem soll der Mann auch im Zeitraum zwischen September 2019 bis November 2020 mehrfach elektronische Geräte mit einem Wert von 21.000 Euro an ein russisches Institut geliefert haben, das sich mit der Entwicklung und Produktion von Kernwaffen beschäftigt. Gegen den Mann soll nun vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt werden.