Auszahlung schon bis März! Steuerfreier Corona-Bonus für Arbeitnehmer - Diese Berufe erhalten jetzt eine Sonderzahlung

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Auszahlung schon bis März! Steuerfreier Corona-Bonus für Arbeitnehmer - Diese Berufe erhalten jetzt eine Sonderzahlung

News (1 / 1) 14.02.2023 00:34 / Peter Symbolbild imago


Wie jetzt bekannt wird erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst aller Bundesländer in diesem Jahr einen steuer- und abgabenfreien Corona-Bonus. Dieser soll 1.300 Euro betragen, während Auszubildende und Studierende 650 Euro bekommnen sollen. Auf dieses Ergebnis hatten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber bereits im November 2021 geeinigt. Wer genau hat ein Anrecht auf die Zahlungen?

Sonderzahlung soll bis März 2022 erfolgen

Zudem wurde sich darauf geeinigt, dass diese Sonderzahlung bis zum März 2022 ausgezahlt werden wird. Die Sonderzahlung betrifft alle Tarifbeschäftigte in Landesbehörden, Unikliniken, Schulen, Kitas, Polizei und der Feuerwehr sowie Mitarbeiter der Straßenmeistereien und der Abfallbetriebe. Ob die Zahlung auch auf die Beamten ausgeweitet werden soll, ist hingegen Ländersache. Bayern hat bereits beschlossen, ebenfalls einen Corona-Bonus von 1.300 Euro an seine Beamten auszuzahlen. Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, diesen Tarifbeschluss ebenfalls für Beamte und Richter in seinem Bundesland anzuwenden. Auf Anfrage der Medien verlautete aus dem Bundesinnenministerium, dass für Bundesbeamte kein Coron-Bonus vorgesehen sei. Man würde auch keine derartigen Pläne hegen. Eine eigene Regel hat unterdessen Hessen aufgestellt. Dort erhalten die Beschäftigten einen Bonus von 1.000 Euros, während Azubis und Praktiokanten 500 Euro erhalten werden.