Zur Zeit wird in ganz Deutschland über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht wegen des Coronavirus diskutiert. Und immer mehr Experten und die Regierung sind der Ansicht, dass die allgemeine Impfpflicht ein probates Mittel sei, um die Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Doch rechtlich dürfte es schwierig werden, eine Impfpflicht durchzusetzen - mit diesem überraschendem Argument könnte die Impfpflicht richterlich verboten werden!
Nach juristischer Auslegung erfüllt eine erzwungene Impfung nämlich den Tatbestand der Körperverletzung. Aus diesem Grund muss eine Impfpflicht “auf einer sicheren rechtlichen Grundlage basieren”, wie der Verfassungsexperte und frühere CDU-Abgeordnete Wolfgang Bosbach jetzt bei “19 – die Chefvisite” zu Protokoll gegeben hat. “Im Regelfall” werde eine Impfung durch die Einwilligung des Patienten für den Arzt “strafrechtlich irrelevant”, verdeutlicht Bosbach nun. “Hier geht es aber um Impfpflicht / Impfzwang”, betont der ehemalige Politiker. Deshalb sei er “mehr als skeptisch”, dass die Einführung einer allgemeine Impfpflicht der Rechtsauffassung der Richter am Verfassungsgericht in Karlsruhe Stand halte. Bosbach sieht deshalb lediglich eine Chancen für eine Regelung, die die Impfung von Risikogruppen und Personen im Alter von über 50 Jahren regelt.