Laut einem Bericht der Medien plant die Unionsfraktion im Bundestag, die am 19. März auslaufenden Corona-Maßnahmen nicht noch einmal zu verlängern. Sollte sich diese Haltung bei der Mehrheit der Abgeordneten durchsetzen, würde die rechtliche Grundlage für Corona-Maßnahmen komplett wegfallen.
Wenn es nach dem Wilen der Unionsfraktion im deutschen Bundestag geht, dann könnten sämtliche Maßnahmen hinsichtlich der Corona-Pandemie am 19. März 2022 auslaufen. So erklärte der gesundheitspolitischer Sprecher der Union, Tino Sorge, gegenüber dem "Tagesspiegel": "Aus heutiger Sicht gibt es guten Grund zur Zuversicht. Sinken die Corona-Zahlen wie erwartet, wird der Maßnahmenkatalog des Paragraphen 28a Infektionsschutzgesetz nicht mehr nötig sein." Bedeutet im Klartext, dass die Union dann geneigt ist, auf eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen komplett zu verzichten. Jedenfalls wenn sich die Lage bis zu diesem angepeilten Datum entspannen sollte. In diesem Abschnitt des Gesetzestextes des Infektionsschutzgesetzes liegt die rechtliche Grundlage zur Einführung von Corona-Maßnahmen. Doch diese könnten nun am 19. März auslaufen.