Bisher ist der Beschluss allerdings noch nicht rechtskräftig. Er soll auch keine allgemeine Gültigkeit bekommen, aber für den Antragssteller gültig sein. Dies bedeutet, dass auch andere Betroffenen gegen diese Maßnahme klagen müssen, wenn die entsprechende Verordnung nicht geändert wird. Dem Verwaltungsgericht sei es anders als dem Oberverwaltungsgericht nicht möglich, Normen zu verwerfen. Trotzdem ließ das Gericht mit seinem Urteil durchblicken, das die Dauer des Genesenen-Status eine hohe Bedeutung für die Bürger Deutschlands hat. Eine Verkürzung auf 90 Tagen scheint nach Ansicht der Richter auf einen Verstoß gegen das Verfassungsrecht hinauszulaufen. weil es für eine Delegation einer solchen Entscheidung an das Robert-Koch-Institut keine Rechtsgrundlage gibt. Im Januar wurde der Genesenen-Status von 180 auf lediglich 90 Tagen nach einem positiven PCR-Test gekürzt. Das RKI habe seine Entscheidung damit begründet, dass Infizierte nach einer Erkrankung durch die Omikron-Variante einen kürzeren Schutz aufweisen.
Schon zu Beginn der Woche hatte das Theater rund um den Genesenen-Status politische Konsequenzen gehabt. Die Gesundheitsminister der Bundesländer hatten auf einer Konferenz am Montagabend die Forderung gestellt, dass das RKI die Macht über den Genesenenstatus verlieren soll! Diese Entscheidung soll künftig wieder in den jeweiligen Verordnungen getroffen werden. Aus diesem Grund sollen die entsprechenden Verordnungen wieder geändert werden. Diese Entscheidung bedeutete eine Klatsche für RKI-Chef Lothar Wieler (60) und auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (58, SPD), der die Entscheidung des RKI unterstützt hatte. Zuvor war bereits ein Gutachten von Juristen aus dem Bundestag zum Entschluss gelangt, dass die RKI-Vollmacht zu diesem Thema möglicherweise nicht verfassungskonform ist. Die Experten waren zu dem Fazit gekommen, es gäbe große Zweifel, ob dieses Vorgehen den "verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt."