Beim Verwaltungsgericht in Osnabrück ist nun eine wichtige Entscheidung in der Corona-Pandemie gefällt worden. Denn das Gericht hat nun geurteilt, dass die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage verfassungswidrig ist. Diese Entscheidung des Robert-Koch-Institut wurde nun also vom Gericht für nichtig erklärt, gilt aber vorerst nur für einen Einzelfall!
Wie das Verfassungsgericht in Osnabrück am Freitag urteilte, bekommt ein Corona-Genesener, der gegen die Verkürzung des Genesenen-Nachweis geklagt hatte, nun einen sechs Monate gültigen Genesenennachweis vom Landkreis Osnabrück ausgestellt. Über dieses Urteil informierte eine Gerichtssprecherin.