Denn der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags kam zu dem Schluss, dass durch die Änderungen der Corona-Ausnahmeverordnung am 17. Januar "wesentliche Aspekte der Regelung zum Genesenennachweis" dem RKI überlassen wurden. Und nun beziehen sich die Gesundheitsminister der Länder auf dieses Gutachten. Aus diesem Grund wollen die Gesundheitsminister der Bundesländer auf ihrer nächsten Sitzung am Montag erreichen, dass der Genesenen-Status wieder auf 6 Monate ausgedehnt wird und gleichzeitig das RKI diese Kompetenz wieder abgeben muss. In der Beschlussvorlage heißt es: "Der Bund wird aufgefordert, die SchAusnahmV und die Corona EinreiseV hinsichtlich des Impf-/ Genesenenstatus zeitnah dergestalt zu ändern, dass die relevanten Kriterien wie in den Fassungen bis zum 14.01.2022 wieder unmittelbar im Verordnungstext geregelt werden." Dann müssten die Entscheidungen über den Genesenen-Nachweis nicht vom RKI sondern vom Gesundheitsminister Karl Lauterbach getroffen werden. Bisher ist allerdings noch nicht klar, ob es eine Mehrheit für dieses Vorschlag gibt.