Erst vor kurzem hatte das Robert-Koch-Institut weitreichendere Befugnisse in der Corona-Pandemie bekommen. Aus diesem Grund hatte die Behörde unter anderem auch die Entscheidung über die Verkürzung des Genesenen-Status getroffen. Doch mit dieser polemischen Entscheidung waren offenbar auch viele Politiker nicht einverstanden. Nun droht dem Institut und seinem Chef Lothar Wieler die Entmachtung.
Ab dem 14. Januar hatte das RKI die Befugnis über die Gültigkeit des Genesenen-Nachweises zu entscheiden. Von diesem Recht machte das Institut dann auch umgehend Gebrauch und hatte sich dazu entschlossen die Gültigkeit des Genesenen-Status auf auf drei Monate zu halbieren. Nicht einmal Gesundheitsminister Karl Lauterbach sei im Vorfeld über diese Entscheidung informiert worden. Lauterbach hatte die Entscheidung selbst als "sinnvoll" bezeichnet, gleichzeitig aber eingestanden, dass sie sehr schlecht kommuniziert wurde. Seit diesem Zeitpunkt verweist die Corona-Schutzmaßnahmen-Verordnung direkt auf die Webseite des RKI, wenn es um die Gültigkeit des Genesenen-Nachweises geht. In der EU ist der entsprechende Nachweis weiter 6 Monate gültig. Aus diesem Grund sorgte die Entscheidung vor allem in den unterschiedlichen Bundesländern für Unverständnis. Lauterbach versuchte die unterschiedliche Dauer dann jedoch mit den unterschiedliche Pandemie-Dynamiken in Mitgliedsländern zu verteidigen. Mittlerweile kritisiert jedoch ein Gutachten von Juristen des Bundestages diese Entscheidung. Demnach sei das RKI nicht bevollmächtigt, solche weitreichenden Entscheidungen zu treffen.