Offenbar zeichnen sich wieder Vereinfachungen für den Reiseverkehr in Europa ab. Zum 1. Februar wird die Europäischen Union nämlich neue Corona-Regelungen einführen. Dann werden die Reisebeschränkungen nicht mehr durch die Herkunft der Reisenden festgelegt sondern an ihrem Genesenen- oder Impfstatus. Dieser Empfehlung ist nun der Europa-Rat gefolgt.
Ab diesem Zeitpunkt werden Geimpfte oder Genesene in keinem Mitgliedsland der EU mehr einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen müssen. Es muss dann lediglich noch der Nachweis durch ein sogenanntes COVID-Zertifikat der EU erbracht werden. In Deutschland gilt ab dann der QR-Code in der Corona-Warn-App. Die nun beschlossenen Erleichterungen der Reisen werden damit begründet, dass die Mitgliedsländer der EU weitgehend hohe Impfquoten aufweisen und das COVID-Zertifikat fälschungssicher sei. Von den Lockerungen ausgenommen bleiben dann lediglich noch Gebiete, in denen das Coronavirus besonders stark wütet. Künftig wird das Reisen dann also noch mehr an den jeweiligen Impf-Status des Reisenden gebunden sein
EU-Bürger, die geimpft wurden, werden sich in der EU frei bewegen können. Zur Einreise in einen EU-Mitgliedsstaat müssen sie lediglich das digitale COVID-19-Impf-Zertifikat nachweisen. Weitere Test entfallen dann zum 1. Februar. Allerdings nur dann, wenn die betreffende Person mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurde. Die einzelnen Staaten haben aber auch die Erlaubnis Personen einreisen lassen, deren Impfstoff wenigstens von der Welt-Gesundheits-Organisation WHO oder den zuständigen nationalen Behörden anerkannt worden ist. Dies gilt dann auch für Novavax, den neuen US-Impfstoff, der ab dem 21. Februar in Deutschland verabreicht werden wird. Zudem muss der Reisende eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und seine Zweitimpfung Grundimmunisierung muss mindestens 14 Tage und maximal 270 Tage zurückliegen. Hier wurde die bisher geltende Frist von 1 Jahr auf 9 Monate verkürzt.