Bei den Razzien wurden von der Polizei Kommunikationsmittel wie Handys, Computer und Laptops sichergestellt, die nun von den Behörden ausgewertet werden sollen. Unglaublich aber wahr! Selbst der Anführer der Gruppe, Daniel G. musste trotz zahlreicher Beweise und Äußerungen in den Chats nicht in U-Haft. Denn die Generalstaatsanwaltschaft beantragte keinen Haftbefehl gegen den Hetzer. In diesem Zusammenhang erklärte Staatsanwältin Sabine Wylegalla (42): „Ein Haftbefehl wurde vonseiten der Generalstaatsanwaltschaft nicht beantragt. Es lagen keine Haftgründe nach Strafprozessordnung vor. Dazu wäre ein dringender Tatverdacht, Flucht- oder Wiederholungsgefahr erforderlich.“