Wenn die Mehrheit zustimmt, müssen die Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, dann auch nicht mehr im Rahmen einer 2G-Plus-Regelung getestet werden. In einigen Bundesländern wurde dies bereits in der Praxis eingeführt. Dabei handelt es sich um die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Thüringen, Baden-Württemberg und das Saarland. Zudem hatte sich am Dienstagmittag auch Bayern zu diesem Schritt entschlossen. Bei einer Mehrheit für diesen Vorschlag würden die Verordnungen gegen Corona überall entsprechend angepasst werden. Ausnahmen sollen weiterhin für Alten- und Pflegeheime gelten. Dort soll der Zutritt zum Schutz der besonders gefährdetene Risikogruppe der älteren Menschen auch weiterhin nur mit negativem Testergebnis erlaubt sein. In Zukunft sollen die Bundesländer dann eventuelle Anderungen der Regel "laufend bewerten und sie ggf. entsprechend der Lagedynamik anpassen“, heißt es in der Beschlussvorlage weiter.